Patienten können klagen
Für den Münchener Fachanwalt für Medizinrecht ist unter anderem unverständlich, warum der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht zum Mittel des Festbetrages gegriffen hat. Dann hätten bei identischem Spareffekt die Patienten die Option gehabt, aufzuzahlen, was zur Steigerung der Lebensqualität wohl viele getan hätten, wie Prof. Ehlers vermutet. Bei einem von Ausnahmen abgesehen kompletten Verordnungsverbot ist ihnen das nicht möglich. Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, hat eine mehrseitige Stellungnahme zum Verordnungsausschluss der Analoga veröffentlicht. Eine Begründung, aus welchen Gründen hier die Bildung von Festbetragsgruppen nicht zweckmäßig gewesen wäre, trägt Dr. Hess darin…
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