Patientenrechte gestärkt
Der auf Arzthaftungsrecht spezialisierte sechste Zivilsenat gab damit einer Magdeburgerin Recht, die einen Chirurgen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt hatte (Az.: VI ZR 174/03). Sie leidet seit der Entfernung einer Analfistel an Stuhlinkontinenz zweiten Grades. Der Arzt habe sie weder über alternative Behandlungsmethoden noch über mögliche gesundheitliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt, monierte sie. Wäre sie aber umfassend informiert worden, hätte sie sich in einem schweren Entscheidungskonflikt befunden und sich möglicherweise gegen den Eingriff entschieden.
Ob ein Kläger mit dieser Argumentation Erfolg hat, ist entscheidend für einen Haftungsprozess, in dem es um die Fragen…
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