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Patientenrechte gestärkt

Autor: DN

Geht es in einem Arzthaftungsprozess um Fragen der Aufklärung durch den Arzt, muss das Gericht den Patienten persönlich anhören. Keinesfalls dürfen sich die Richter ihre Meinung nur aus Schriftstücken oder den Aussagen Dritter bilden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Rechte von Patienten im Prozess erheblich gestärkt.

Der auf Arzthaftungsrecht spezialisierte sechste Zivilsenat gab damit einer Magdeburgerin Recht, die einen Chirurgen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt hatte (Az.: VI ZR 174/03). Sie leidet seit der Entfernung einer Analfistel an Stuhlinkontinenz zweiten Grades. Der Arzt habe sie weder über alternative Behandlungsmethoden noch über mögliche gesundheitliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt, monierte sie. Wäre sie aber umfassend informiert worden, hätte sie sich in einem schweren Entscheidungskonflikt befunden und sich möglicherweise gegen den Eingriff entschieden.

Ob ein Kläger mit dieser Argumentation Erfolg hat, ist entscheidend für einen Haftungsprozess, in dem es um die Fragen…

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