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Patientenrechtegesetz ab Januar 2013: Was verändert sich?

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Viel Neues bringt das Patientenrechtegesetz 2013 für die Ärzte nicht. Dennoch gibt es einige wenige Punkte, die künftig beachtet werden müssen. Welche das sind, stellt Rechtsanwalt Maximilian G. Broglie vor.

Viele Rechte der Patienten wurden bisher durch Urteile und zahlreiche Vorschriften an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zum besseren Überblick und zur größeren Klarheit wurden die Rechtsprechungen und Vorschriften nun im Entwurf zum Patientenrechtegesetz zusammengefasst, erklärte Broglie auf dem Medica-Juristica-Seminar „Richtiges Vorgehen bei Vorwurf eines Behandlungsfehlers aus Sicht des Arztes“. Das Gesetz, so Broglie, wird in seiner jetzigen Form zum 1.1.2013 in Kraft treten. (Der Beschluss im Bundestag steht noch aus.)

Für Ärzte wichtige Änderungen betreffen die weitgehenden Informationspflichten. Im § 630c BGB wird beispielsweise geregelt, dass der Arzt den Patienten umfangreich…

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