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Patientenverfügung vor Geschwister-Votum

Autor: gri

Eine klar formulierte schriftliche Patientenverfügung, bei schwer wiegenden Erkrankungen von lebensverlängernden Maßnahmen abzusehen, wiegt schwerer als das gegenteilige Votum von Geschwistern. Für die bewusstlose Patientin muss dann auch kein Betreuer bestellt werden, entschied ein Vormundschaftsgericht.

Eine 65-jährige Biologin, die seit langem an Rheuma litt, hatte in einer handschriftlich verfassten Patientenverfügung ihren Willen klar formuliert: "Nach Jahren mit Schmerzen und immer größeren Einschränkungen meiner Lebensqualität ... bitte ich, mich in Würde sterben zu lassen. Im Falle einer schwer wiegenden Erkrankung bitte ich ... von lebensverlängernden Maßnahmen abzusehen, z.B. künstliche Ernährung, große Operation, Intensivmedizin und Apparatemedizin."


Sie wurde bei einem Autounfall schwer verletzt und musste künstlich beatmet werden, war nicht mehr ansprechbar. Die Ärzte erwogen weitere Operationen, schlugen aber vor, die anstehenden Entscheidungen einem Betreuer zu überlassen…

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