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Pille als Off-Label-Use?

Autor: Foto: thinkstock

Darf die Antibabypille verordnet werden, wenn die Verhütung aus medizinischer Sicht vonnöten ist?

 

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Die Verordnung der Antibabypille bei an Akne leidenden Frauen, die älter als 20 Jahre alt sind, wird nach einem rechtskräftigem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf als unzulässiger Off-Label-Use angesehen.

Darf ein Ovulationshemmer dann wenigstens den Patientinnen rezeptiert werden, die das Aknetherapeutikum Isotretinoin einnehmen? Eine Schwangerschaft unter diesem Medikament führt zur Embryopathie. Eine, vorzugsweise zwei Verhütungsmethoden während der Therapie werden zwingend gefordert.

Isabel Kuhlen, Rechtsanwältin und Apothekerin, Mönchengladbach:

In dem von dem Arzt angesprochenen Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf (Az.: S 14 KA 166/07) kam…

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