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Potenz-Test bei 81-Jährigem

Autor: reh

Weil gegen den 81-Jährigen wegen mehrfacher Vergewaltigung ermittelt wird, sollte auf richterliche Anordnung seine Manneskraft in einer Spezialklinik geprüft werden. Dagegen konnte sich der Mann vorm Bundesverfassungsgericht (BVG) erfolgreich wehren.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen den 81-Jährigen ordnete das Oberlandesgericht eine stationäre Untersuchung des Mannes in einer Spezialklinik für drei Nächte an. Dabei sollte geprüft werden, ob der Mann noch erektions- und ejakulationsfähig ist. Denn der 81-Jährige hatte die Vorwürfe der Vergewaltigung abgestritten mit dem Einwand, dass er Diabetiker sei und seine Manneskraft als Folge der Krankheit schon lange erschlafft sei.

Zu Penismanschette und Erektometer gezwungen?

Mit Hilfe einer Penismanschette und eines Erektometers sollte die nächtliche spontane Spannkraft seines Penis erfasst werden. Das BVG gab der dagegen gerichteten Klage des 81-Jährigen statt: Die Anordnung verstoße…

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