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Praxis unverkäuflich?

Frage von Dr. S. Z., Internist in A.:
Ich bin hausärztlicher Internist (62 Jahre) und möchte wissen, ob ich meine Praxis in einem Ärztehaus an eine allgemeinmedizinische Kollegin abgeben kann, obwohl auch ein Allgemeinmediziner Mieter ist und die Mietverträge des Ärztehauses eine Konkurrenzschutzklausel gegen die Vermietung von Praxisräumen an Ärzte mit dem gleichen Fachgebiet enthalten. Der Kollege im Haus hat sich schon dagegen ausgesprochen. Ich habe gehört, dass das aktuelle Sozialgesetzbuch (SGB) V solchen Klauseln vorgehe, was auch meine Auffassung ist.

Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, München:
Die Rechtsprechung misst dem Wettbewerbsschutz von Freiberuflern in Praxis- oder Kanzleimietverträgen einen hohen Stellenwert bei. Sogar dann, wenn dazu nichts in den Mietverträgen geregelt ist, geht sie von einem „vertragsimmanenten Wettbewerbsschutz“ aus. Umso eher muss eine entsprechende Klausel beachtet werden, auch wenn sich die Fachgebiete nicht gleichen. Dagegen dürfte der Tätigkeitsbereich des Allgemeinmediziners mit dem des hausärztlichen Internisten nahezu identisch sein.

Das Sozialgesetzbuch V regelt zwar seit der Trennung in die hausärztliche und fachärztliche Versorgung den Aufgabenbereich des Hausarztes, wozu…

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