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Praxisgebühr: Blechen Ärzte doch für Gerichtskosten?

Die KBV ist mit den gesetzlich vorgesehenen besseren Inkassomöglichkeiten bei säumigen Praxisgebührzahlern für die KVen nicht zufrieden. Sie befürchtet, dass die KVen doch in zahlreichen Fällen die Gerichtskosten nicht geltend machen können.

In einer ersten Fassung des VÄndG hatte noch gestanden, dass die KVen die rechtliche Handhabe bekommen sollen, die Praxisgebühr gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor einem Amtsgericht geltend zu machen. Doch nun ist den Juristen des Gesundheitsministeriums aufgegangen, dass es überhaupt kein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zwischen der KV und dem Patienten gibt. Dummerweise gibt es bisher auch kein sozialrechtliches, was die KV daran hindert, Verwaltungsbescheide gegen Versicherte zu erlassen.

Hier ist dem Gesetzgeber nun folgender Weg eingefallen: In § 43 b des Sozialgesetzbuches (SGB) V wird eingefügt, dass die KV „im Auftrag der Krankenkasse“ die…

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