Praxisgebühr-Rabatt: Was ist erlaubt?
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, ein Selbstkontrollorgan der deutschen Wirtschaft, zu deren Mitgliedern auch Ärztekammern und GKV-Verbände gehören, kümmert sich jährlich um etwa 21 000 Anfragen und Beanstandungen zu wettbewerbswidrigem Geschäftsverhalten. Die Praxisgebühr als Marketinginstrument beschäftigte die Bad Homburger Juristen im vergangenen Jahr in rund 40 Fällen. Ihre Waffen sind Abmahnungen und Klagen. Und deren Erfolg ist wechselhaft. Denn noch fehlen Urteile von Oberlandesgerichten. Und bis der Bundesgerichtshof für Klarheit sorgt, wird es sicherlich 2006 werden, schätzt Rechtsanwältin Christiane Köber, bei der Wettbewerbszentrale für das Gesundheitswesen…
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