Praxissoftware als Problemlöser für neue Versorgungsmodelle
Denn nur wenn genügend Ärzte bei der Arzneimittelinitiative ARNIM mitmachen, lohnt sich der damit verbundene Aufwand für die Anbieter von Arztinformationssystemen (AIS) – und die Krankenkasse. Solche Überlegungen gelten auch für andere Modelle und Verträge in der Republik.
Die gevko GmbH ist eine Tochtergesellschaft des AOK-Systems. Für die AOKen, aber auch andere Krankenkassen, hat sie die sog. S3C-Schnittstelle entwickelt. Diese können AIS-Anbieter kostenfrei nutzen, um ihre Praxissoftware an die elektronische Abwicklung von Versorgungsverträgen, etwa der HzV, anzupassen.
Beispielsweise sieht der Add-on-HzV-Vertrag von AOK, Hausärzteverbänden und KV in Niedersachsen ein…
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