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Praxissoftware als Problemlöser für neue Versorgungsmodelle

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

1000 Euro investieren und 1500 Euro erstattet bekommen, das ist doch lukrativ. Auf dieses Argument vertraut die Compugroup Medical AG (CGM) in Sachsen und Thüringen.

Denn nur wenn genügend Ärzte bei der Arzneimittelinitiative ARNIM mitmachen, lohnt sich der damit verbundene Aufwand für die Anbieter von Arzt­informationssystemen (AIS) – und die Krankenkasse. Solche Überlegungen gelten auch für andere Modelle und Verträge in der Republik.

Die gevko GmbH ist eine Tochtergesellschaft des AOK-Systems. Für die AOKen, aber auch andere Krankenkassen, hat sie die sog. S3C-Schnittstelle entwickelt. Diese können AIS-Anbieter kostenfrei nutzen, um ihre Praxissoftware an die elektronische Abwicklung von Versorgungsverträgen, etwa der HzV, anzupassen.

Beispielsweise sieht der Add-on-HzV-Vertrag von AOK, Hausärzteverbänden und KV in Niedersachsen ein…

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