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Praxisverkauf beeinflusst Kammerbeitrag

Autor: Dr. Christian Link-Eichhorn, Foto: thinkstock

Nach einem Praxisverkauf veranschlagen einige Ärztekammern sehr hohe Kammerbeiträge. Und das, obwohl der Erlös des Praxisverkaufs eigentlich nicht zur ärztlichen Tätigkeit zählt. - Expertentreff -

Doktor L. traute seinen Augen nicht, als er den Bescheid der Ärztekammer über den zu zahlenden Kammerbeitrag erhielt. Anstelle der gewohnten Beitragshöhe forderte die Ärztekammer nun einen wesentlich höheren Beitrag ein. Die laufenden Einnahmen von Dr. L. aus ärztlicher Tätigkeit konnten die höhere Einstufung aber nicht erklären. Was war geschehen?

Bei der Ermittlung des Kammerbeitrages wird das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit zugrunde gelegt. Aber oft ist unklar, welche Einkünfte dieser Tätigkeit zuzurechnen sind. Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit knüpft prinzipiell an die ärztliche Approbation an. Er erfasst die Tätigkeit des die Heilkunde am Menschen ausübenden Arztes sowie die…

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