Anzeige

Privates geschäftlich abrechnen

Praxis- und Privatbereich sind steuerlich betrachtet keineswegs völlig undurchlässig voneinander

 

getrennt. Natürlich müssen Sie schon triftige Argumente haben, wenn Sie scheinbar

 

Privates geschäftlich abrechnen wollen.

In Ausnahmefällen können Spekulationsverluste über den Betrieb laufen: Wann immer Börsen- und andere Spekulationsgeschäfte Teil einer "unternehmerischen Entscheidung" waren, mindern etwaige Verluste aus solchen Geschäften den Praxisgewinn. Wertpapiere können z.B. zur Finanzierung von Betriebsgegenständen dienen. Ein Praxisinhaber könnte sie auch einem Familienmitglied als Sicherheit für ein Betriebsdarlehen verpfänden. Wenn Anlagen also einmal nicht so gut gelaufen sind (was in letzter Zeit ja wohl häufiger der Fall war), der Verlust letztlich aber betrieblich veranlasst war, dann sind solche Verluste aus Aktien- oder Devisengeschäften zumindest steuerlich absetzbar. Klarer Beleg für die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.