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Privatkasse will mir Bürokratie aufzwingen. Muß ich Rechnungen stempeln und unterschreiben?

Frage von Dr. Udo Reuter, Arzt für Allgemeinmedizin, Mettmann:
Ich erstelle die Privatrechnungen mit meinem Praxisprogramm auf Blankobögen. Das ist eine zeit- und kostensparende Vorgehensweise. Jetzt wurde ich von Patienten gebeten, die Rechnung zu stempeln und zu unterschreiben. Sonst will die Kasse (Debeka) nicht bezahlen. Die Kasse befürchtet Mißbrauch mit Blankobögen. Ich lehne den zusätzlichen persönlichen Aufwand ab. Teures Briefpapier will ich auch nicht verwenden, außerdem kommen Betrüger auch an Briefpapier. Nach den Formvorschriften der GOÄ kann mich meiner Meinung nach niemand dazu zwingen, Rechnungen zu stempeln und eigenhändig zu unterschreiben. Stimmt das?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Nach xa7 12 Abs. 1 GOÄ wird die Vergütung des Arztes fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine der GOÄ entsprechende Rechnung erteilt worden ist. xa7 12 Abs. 2 GOÄ zählt auf, welche Angaben die Rechnung enthalten muß. Der Stempel und die Unterschrift sind nach der GOÄ auf der Rechnung nicht vorgeschrieben.

Zwar wird man die Bedenken der Versicherung nicht von der Hand weisen können, denn eine computermäßig erstellte Arztkostenrechnung kann jedermann selbst erstellen, so daß bei jeder Rechnung die per EDV erstellt ist, theoretisch die Möglichkeit des Betruges besteht. Im Hinblick auf diese Umstände versehen viele…

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