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Privatpatienten schutzlos?

Frage von Dr. Peter Eisenberg, Marburg:
Unbestritten ist wohl, daß die prophylaktische FSME-Impfung in einem deutschen Endemiegebiet (speziell geht es um Freiburg) grundsätzlich indizidert ist, das sehen auch die STIKO-Empfehlungen als Indikationsimpfung vor. Keine Probleme gibt es wohl auch bei gesetzlich Krankenversicherten, die dort wohnen und studieren. Meines Wissens in einer Grauzone befinden sich Ferienreisende in solchen Endemiegebieten, wenn sie auf Kassenkosten gegen FSME geimpft werden. Nun scheinen aber die privaten Krankenversicherer, jedenfalls die DKV, grundsätzlich keine FSME-Impfung zu erstatten, auch nicht für den oben genannten Fall (in eindeutig gefährdetem Gebiet wohnend bzw. studierend). Können Sie mir Auskunft geben, ob dies irgendwo "offiziell" geregelt ist, oder kann jeder Versicherer handeln, wie er will?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Schutzimpfungen gehören bei gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie bei Privatkassen zu den sogenannten Ermessensleistungen, weil das Gesetz einen unmittelbaren Anspruch auf die Impfleistungen nicht vorsieht.

Für die gesetzlich Versicherten ist deshalb in den Arzneimittelrichtlinien vorgesehen, daß die Impfstoffe für vorbeugende Schutzimpfungen nur nach Maßgabe der jeweiligen Satzungsbestimmungen der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Jedoch wurden in zahlreichen KV-Bezirken Rahmenverträge über Schutzimpfungen geschlossen. So sieht zum Beispiel der Rahmenvertrag des AOK Landesverbandes Baden-Württemberg vor,…

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