Privatpatienten schutzlos?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Schutzimpfungen gehören bei gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie bei Privatkassen zu den sogenannten Ermessensleistungen, weil das Gesetz einen unmittelbaren Anspruch auf die Impfleistungen nicht vorsieht.
Für die gesetzlich Versicherten ist deshalb in den Arzneimittelrichtlinien vorgesehen, daß die Impfstoffe für vorbeugende Schutzimpfungen nur nach Maßgabe der jeweiligen Satzungsbestimmungen der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Jedoch wurden in zahlreichen KV-Bezirken Rahmenverträge über Schutzimpfungen geschlossen. So sieht zum Beispiel der Rahmenvertrag des AOK Landesverbandes Baden-Württemberg vor,…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.