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Produkte empfehlen?

Frage von Dr. M. S., Internist:
1. In unserer Praxis liegt im Wartezimmer eine von uns erstellte Infobroschüre aus zum Thema Reisemedizin. Dabei werden verschiedene Medikamente von uns empfohlen. Wortlaut z.B.: "Wir empfehlen Ihnen ein Medikament gegen Diarrhoe, z.B. Lopedium® Tbl. 10 St. für 5,00 DM ..." Ist diese Art von Empfehlung bezüglich möglicher Werbung rechtens, wenn der Zusatz "z.B." verwendet wird?

2. Dürfen z.B. Vitaminpräparate eines unabhängigen Instituts in unserer Praxis weitergegeben werden, wobei der Patient eine Rechnung/Quittung des Instituts bei Bezahlung erhält? Die Praxis erzielt dadurch keine Einkünfte. Dürfen Infomaterialien dieses Instituts in den Praxisräumen ausliegen?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Arzt und Rechtsanwalt,
München:

Zu 1: Grundsätzlich verbietet § 34 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO) die Fremdwerbung des Arztes für Heil- und Hilfsmittel. Die Verletzung des Berufsrechts stellt regelmäßig auch eine Verletzung nach §§ 1, 3 UWG (Unlauterer Wettbewerb) dar. Das berufsrechtliche Werbeverbot untersagt allerdings nur die berufswidrige Werbung, d.h. eine Werbung, die den Interessen des Gemeinwohls zuwiderläuft. Keine berufswidrige Werbung liegt in der wahrheitsgemäßen, sachlichen Unterrichtung, die dazu dient, ein Informationsbedürfnis des Publikums zu befriedigen. Entscheidend ist, ob die Werbewirkung oder eine sachliche…

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