Anzeige

Prof. Montgomery: Korruption im Strafrecht verankern

Gesundheitspolitik Autor: Antje Thiel

Das Gesundheitswesen ist aufgrund der darin bewegten Geldmengen möglicher­weise besonders anfällig für Korruption. Das mutmaßt die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storks.

Die Senatorin Prüfer-Storks möchte, dass eine Rechtslücke zügig geschlossen wird. Den Vorschlag dazu gibt‘s ja schon. Seit der sog. Ratiopharm-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2012 bewegen sich Ärzte, Standesvertretungen und Ermittlungsbehörden beim Thema "Bestechlichkeit von Ärzten" in einem rechtspolitischen Vakuum.

Weil Vertragsärzte keine Amtsträger oder Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind, kann man sie im juristischen Sinne nicht bestechen. Wer Geschenke oder Vergünstigungen annimmt, muss also nicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen – selbst wenn sein Verhalten aus berufsrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mag.

"Keine Handhabe, wenn der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.