Prof. Montgomery: Korruption im Strafrecht verankern
Die Senatorin Prüfer-Storks möchte, dass eine Rechtslücke zügig geschlossen wird. Den Vorschlag dazu gibt‘s ja schon. Seit der sog. Ratiopharm-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2012 bewegen sich Ärzte, Standesvertretungen und Ermittlungsbehörden beim Thema "Bestechlichkeit von Ärzten" in einem rechtspolitischen Vakuum.
Weil Vertragsärzte keine Amtsträger oder Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind, kann man sie im juristischen Sinne nicht bestechen. Wer Geschenke oder Vergünstigungen annimmt, muss also nicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen – selbst wenn sein Verhalten aus berufsrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mag.
"Keine Handhabe, wenn der…
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