Promille-Grenze auch für Kapitäne!
Wird ein Kapitän mit Alkoholpegeln über 0,8 Promille beim Steuern seines Tankers erwischt, gilt das nach der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) nur als Ordnungswidrigkeit und hat damit eine Wertigkeit wie Falschparken. Das ist nicht genug, folgern die Kollegen aus ihrer Untersuchung von 21 betrunkenen Seemännern im Schiffssimulator. Bei durchschnittlich 1,08 Promille begingen alle Herren nautische Fehler und schätzten Gefahrensituationen nicht richtig ein, obwohl sie sich den Anforderungen als Schiffsführer wohl gewachsen fühlten. Ihre Akkommodationsbreite nahm infolge des "Tankens" um 18 % ab.
Das Argument gegen die Verfolgung von Alkohol am Steuerrad - auf Flüssen herrsche weniger…
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