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Psychia­trische Untersuchungen in der GOÄ

Eine Versicherung will den Einsatz der GOÄ Nrn. 801 und 806 begründet sehen - hat sie zu Recht nicht erstattet?

Dr. B., Facharzt für Allgemeinmedizin aus K. fragt:

Nach der mehrfachen psychia­trischen Untersuchung erstattete die Versicherung des Patienten die GOÄ-Nr. 801 nicht mit der Begründung, diese Ziffer sei „nur bei einer neuen Erkrankung oder gravierenden Veränderung (...) mehrfach berechnungsfähig“. Auch bei der Berechnung der GOÄ-Nr. 801 neben der 806 wurde die Erstattung verweigert.

Muss eine mehrfache Berechnung der 801 begründet werden? Sollte statt der Kombination 801 und 806 besser die 801 und 849 berechnet werden, wenn vor einem psychotherapeutischen Gespräch noch eine Diagnostik erfolgt?

Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht:

Die…

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