Punkte sammeln bleibt völlig frei
Die KBV hat bereits im vergangenen Jahr Regelungen für die Fortbildungsverpflichtung von Vertragsärzten beschlossen, sie aber erst jetzt in ihren „amtlichen“ Mitteilungen publiziert. Wie üblich besteht diese offizielle Information der Ärzteschaft aus einer erläuternden Mitteilung und der Dokumentation des Originalbeschlusses. Beides jedoch subsumiert unter der Überschrift „Bekanntgaben der Herausgeber“, also mit offiziellem Charakter. In der Mitteilung ist eine Formulierung enthalten, die schlichtweg falsch ist und gerade das Gegenteil beschreibt, was eigentlich beschlossen wurde. In Heft 5 des „Deutschen Ärzteblattes“ steht: „Für den Erhalt des Fortbildungszertifikates müssen in 5 Jahren…
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