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Qualitätssicherung in der Medizin – Privatmediziner im qualitätsfreien Raum?

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

Die Qualitätssicherung der Vertragsärzte ist im SGB V geregelt. Rein privatärztlich tätige Niedergelassene sind davon nicht betroffen. Befinden sich Patienten bei ihnen in einem qualitätsfreien Raum?

Rein privatärztlich tätig sind in Deutschland 2400 Ärzte, etwa 1,7 % aller 142 000 ambulant tätigen Ärzte. Für deren Qualitätssicherung sind in erster Linie die Ärztekammern zuständig, erläuterte Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, auf dem Europäischen Gesundheitskongress in München. Deren Aufgabe ist es, die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen sowie die berufliche Fortbildung zu fördern, die Weiterbildung zu regeln und Zusatzqualifikationen zu bescheinigen. Kontinuierliche Fortbildung ist ohnehin eine ärztliche Berufspflicht, betonte sie.

Weitere Säulen der Qualitätssicherung auf Kammerseite sind z.B. die Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder die Ärztlichen…

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