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Qualitätssicherung soll Pflicht werden

Autor: khb

Wenig Neues zur Gesundheitsreform aus Berlin: Nach dem "3. Rohentwurf" hat das Bundessozialministerium jetzt den "1. Arbeitsentwurf" des Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems (GMG) in die Öffentlichkeit lanciert. Das 120-Seiten-Papier ist im Detail etwas präziser als der Rohentwurf, enthält aber keine neuen Weichenstellungen.

Während der 3. Rohentwurf vom Februar als weder "hausintern noch mit der Leitung abgestimmt" unters Volk gebracht wurde, wird der auf den "13. März, 14 Uhr" datierte 1. Arbeitsentwurf mit dem Hinweis "noch nicht mit der Leitung abgestimmt" präsentiert. Ministerin Ulla Schmidt braucht sich also auch das neue Papier noch nicht zuschreiben zu lassen. Diese Informationspolitik ist insofern bemerkenswert, als bisher nur Insider Zugriff auf vorbereitende Gesetzentwürfe hatten. Im Allgemeinen wurde bislang erst der Referentenentwurf - die letzte Version vor dem endgültigen Gesetzentwurf - öffentlich zugänglich gemacht. Der Grund für die neue Offenheit des Hauses Schmidt dürfte das Bemühen sein, die…

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