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Rechnung um 1000 DM gekürzt

Frage von Dr. A. Kidess,
Facharzt für Lungen- und Bronchialheilkunde,
Allergologie,
Offenburg:

Die Universa Krankenversicherung hat meine GOÄ-Rechnung bei einem Allergie-Patienten um insgesamt 1057,81 DM gekürzt. Als Begründung werden einerseits angebliche GOÄ-Regelungen angeführt, nach denen bestimmte Leistungspositionen nebeneinander ausgeschlossen sind. Andererseits begründet die Versicherung die Kürzungen auch medizinisch-klinisch unter Hinweis auf die Beurteilung eines Beratungsarztes! Sind die angeführten Kürzungen berechtigt?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Privatkassen prüfen immer öfter die Rechnungen nicht nur auf gebührenordnungstechnische Beanstandungen, sondern auch mit Blick auf die medizinische Notwendigkeit der Leistungen. Beides geht häufig schief - wie im vorliegenden Fall.

Höchstwert nach GOÄ-Nr. 398 abrechnen?
Der Höchstwert nach Nr. 398 GOÄ kann tatsächlich nur bei der Durchführung von zwei oder mehr einzelnen Provokationstestungen je Tag berechnet werden. Der Höchstwert begrenzt die Anzahl der berechenbaren Leistungen nach Nr. 397 GOÄ (Bronchialer Provokationstest), unabhängig davon, ob die Ermittlung verschiedener auslösender Allergene in einer Sitzung oder…

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