Regress-Streit wegen Kleinstbeträgen frisst Zeit und Nerven
Dr. Bechtolds Verfahren ist auf ein Rezept aus dem Jahre 2008 zurückzuführen. Am 16. April verordnet der Kollege seiner langjährigen Patienten ein Kontrazeptivum. Normalerweise darf dies nicht zulasten der Kasse verordnet werden.
Der Frauenarzt der Patientin, der das Mittel aufgrund einer medizinischen Indikation (schmerzhafte Erkrankung des Unterleibs) immer auf Kasse verschrieb, ist zu diesem Zeitpunkt in Urlaub. Dr. Bechtold, der eine große Landpraxis in Gaimersheim führt, verordnet also das Medikament (wie im Vertretungsfall üblich) in kleinster Menge für 25,96 Euro mit entsprechendem Hinweis auf dem Kassenrezept.
Gut ein Jahr später teilen die Prüfungsstelle und der…
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