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Regress wegen Off-Label-Use

Autor: Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers, Foto: BilderBox.com

Bei 500 Euro Regressforderung wegen Off-Label-Use beim Sjögren-Syndrom - lohnt sich die Klage?

Ein Arzt fragt:

Eine 68 Jahre alte Patientin litt unter einem therapieresistenten Sjögren- Syndrom mit all seinen erdenklichen Auswirkungen auf Haut und Schleimhäute, insbesondere der Augen, Mund- und Rachen-Schleimhäute sowie des Bewegungsapparates. Eine von der Universitätsklinik eingeleitete Off-label-Verordnung führte zu einer dramatischen Besserung ihres Zustandes.

Für Folgeverordnungen werde ich jetzt in Regress genommen. Lohnt sich bei 506,15 Euro eine Klage?

Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht, Facharzt für Allgemeinmedizin:

Gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses kann innerhalb der Frist eines Monats ab Zustellung Klage beim Sozialgericht

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