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Regressforderung zerbröckelt vorm Sozialgericht

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Ohne anwaltliche Hilfe ist es einem Hausarzt vor dem Sozialgericht gelungen, die Vorwürfe der Prüfgremien wegen vermeintlich unwirtschaftlicher Akupunktursitzungen weitgehend aus dem Feld zu schlagen.

Der Wiesbadener Hausarzt Dr. Dieter Wettig liegt mit seinem Praxisschwerpunkt Akupunktur regelmäßig mehr als 1000 % über dem Fachgruppendurchschnitt. Das brachte die Prüfstelle von KV und Kassen sowie den Beschwerdeausschuss dazu, den Arzt wegen Unwirtschaftlichkeit in Regress nehmen zu wollen. Die Prüfstelle setzte für die Quartale III/07 bis II/08 rund 3250 Euro als Kürzungsbetrag fest. Der Beschwerdeausschuss bestätigte die Summe, wobei der von ihr beauftragte Prüfarzt bei einer „eingeschränkten Einzelfallprüfung“ sogar einen Schaden von rund 9500 Euro zu erkennen glaubte.

Regress wegen Unwirtschaftlichkeit bedrohte Existenz des Hausarztes

Dr. Wettig machte sich existenzielle Sorgen.…

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