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Richter wollen Off-Label-Use auf Karte wieder erschweren

Autor: Isabel Kuhlen

Der Off-Label-Use von Arzneimitteln wirft immer wieder Fragen auf. Welche Patienten dürfen die Medikamente erhalten, welche nicht? Jüngst hatte das Bundesverfassungsgericht die Grenzen etwas aufgelockert. Nun schießen die Kollegen vom Bundessozialgericht quer.

Da hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerG) nun endlich Ende 2005 die Kriterien für den Off-Label-Use von Arzneimitteln auf GKV-Kosten etwas erleichtert, will das Bundessozialgericht (BSG) jetzt wieder einen Schritt zurück. Dabei hatte sich das BSG in der Entscheidung vom 14.12.2006 (B 1 KR 12/06 R) mit der Frage zu befassen, unter welchen Umständen der Import eines in Deutschland bzw. der EU nicht zugelassenen Fertigarzneimittels möglich ist. Die Klägerin in dem Verfahren wollte natürlich die erleichterten Kriterien der BVerG-Rechtsprechung vom 6.12.2005 für sich in Anspruch nehmen.

Nur „lebensbedrohlich“ reicht den Richtern nicht

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2005 nämlich…

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