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Richter ziehen Grenzen

Autor: gri

Auch wenn ein ärztlicher Kunstfehler juristisch anerkannt wird, sind die Schadensersatzansprüche nicht grenzenlos.

Wie begrenzt die Zahlungen nach fehlerhaft durchgeführten Operationen sind, erfuhr ein Mann, der nach der Behandlung im Rollstuhl saß. Er forderte vom Krankenhaus die Erstattung neuer Kleidungsstücke.

Der Grund: Infolge des Bewegungsmangels hatte er stark zugenommen und wog 135 kg statt vorher 110 kg. Die zusätzlichen Pfunde führte der Kläger auf den Behandlungsfehler zurück. Er verlangte, die Klinik solle die Kosten für die größeren Kleidungsstücke tragen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihm nur zu einem geringen Teil recht. Eine Erstattung in Höhe von zehn Prozent des Anschaffungswertes wurde ihm zugebilligt – mehr nicht. Der Patient habe sich neue Kleider zugelegt, die er auch ohne…

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