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Risiken für Neueinsteiger

Autor: AT

Wer als Arzt in eine bestehende Praxis einsteigt, muss zukünftig damit rechnen, auch für alte Verbindlichkeiten einzustehen. Einen Ausweg aus der Haftungsfalle sieht die Steuerberatungsgesellschaft Metax in der Anerkennung der Arzt-GmbH.

Wenn in der Vergangenheit ein Arzt sich als Gesellschafter an einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis beteiligen wollte, bestand bisher keine Gefahr, für frühere Verbindlichkeiten einzustehen. Diese Rechtslage hat sich geändert.

In einem Urteil Anfang letzten Jahres wurde einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Recht zuerkannt, in eigenem Namen zu klagen und verklagt werden zu können. Bisher mussten die Gesellschafter die Ansprüche der Gesellschaft immer in eigenem Namen geltend machen.

KV verrechnet mit laufenden Zahlungen

So lapidar sich dieses Urteil anhört, hat es doch weitgehende haftungsrechtliche Konsequenzen. Zukünftig, so Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Möller, ist z.B. ein…

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