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RLV-Zuschläge für Kooperationen rechtmäßig!

Autor: det

Die Förderung von Gemeinschaftspraxen (GP) durch EBM- und RLV-Zuschläge ist zulässig, so das BSG.

Beklagt wurden von mehreren Einzelpraxen die Zuschlagsregelungen des vorherigen EBM und der damaligen RLV. Das Urteil hat aber aktuelle Bedeutung, da bekanntlich GP auch bei den aktuellen RLV Zuschläge erhalten. Die Kläger vertraten die Ansicht, der Bewertungsausschuss sei nicht berechtigt, ohne ausdrücklich gesetzliche Ermächtigung eine Privilegierung von GP vorzunehmen. Leistungen je nach Organisationsform der Praxis unterschiedlich zu vergüten, sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zudem sei die Versorgung gerade im ländlichen Raum in Gefahr, wenn durch derartige Regelungen die Einzelpraxis wirtschaftlich unattraktiv werde.
Doch diese Argumente drangen beim BSG nicht durch. Es sei…

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