„Rückschritt statt Neubeginn“
In einer vom KBV-Vorstand erarbeiteten und von der Vertreterversammlung mit nur einer Gegenstimme beschlossenen Deklaration fordert die KBV den Gesetzgeber auf, er möge in der nächsten Legislaturperiode die Selektivverträge wieder eindämmen, damit die KV einem „ungeteilten“ Sicherstellungsauftrag nachkommen könne. Selektivverträge sollten „zur Erprobung von Versorgungsverbesserungen auf der Basis des Kollektivertrags“ dienen. Den KVen „ist eine Teilnahme am Wettbewerb an allen selektiven Verträgen zu ermöglichen“. Kassenübergreifende Gesamtverträge könnten um kassenspezifische Kollektivverträge ergänzt werden. Die institutionelle Öffnung der Krankenhäuser für die spezialisierte ambulante…
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