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Runter vom Portemonnaie!

Autor: MT/REI

Ein zweijähriges Übergangsgeld muss scheidenden KV-Funktionären reichen. Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) sehen die KVen für künftige Abgänge auch vor. Doch wie bringen die Altfälle ihr Schäfchen ins Trockene? Nachdem Dr. Klaus Penndorf, Ex-Chef der KV Sachsen-Anhalt, schon um über eine Million DM gedrückt wurde, will die Aufsicht auch bei Dr. Hans-Joachim Helming, KV-Vorsitzender in Brandenburg, bremsend eingreifen.

In Sachsen-Anhalt monierte das Sozialministerium, dass die abgetretene KV-Spitze Dr. Penndorf/ Dr. Karl-Heinz Weitsch für ihre zehnjährige Amtszeit nun zehn Jahre lang einen monatlichen Ehrensold von 13 5000 bzw. 10 000 DM kassieren sollte. Das Ministerium bekam vor dem Sozialgericht Magdeburg Recht, und die Vertreterversammlung bremste den neuen KV-Vorstand, weiter dagegen vorzugehen. Die finanzielle Beschneidung auf zwei Jahre Ehrensold wird offenbar auch von den Betroffenen akzeptiert, jedenfalls sind der KV-Pressestelle keine Gegenmaßnahmen bekannt. Im benachbarten Brandenburg hoffte man sich elegant aus der Affäre ziehen zu können, indem nach der KV-Neuwahl im Januar ein Schnitt…

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