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SAPV - aufwendige Arbeit für kleines Geld

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann, Foto: thinkstock

Seit April 2011 kann der Hausarzt für die Verordnung der speziellen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) zwei Abrechnungsziffern nutzen, die die vorherigen Kostenpauschalen ersetzen. Das bescheidene Honorar ist allerdings unverändert.

Die Betreuung des unheilbar kranken Patienten, der am Ende seines Lebens angekommen ist, stellt eine der Königsleistungen des Hausarztes dar. Denn der Hausarzt ist häufig der erste und einzige Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen und der Patient braucht Hilfe – sei es beim Umgang mit einer Schmerzpumpe oder wenn im Einzelfall die Symptomenkontrolle (bei Schmerz, Übelkeit, Atemnot) nicht befriedigend gelingen will.

Hierfür ist eigentlich die spezielle ambulante palliativmedizinische Versorgung - SAPV - vorgesehen, auf die seit dem Jahr 2007 schwer kranke Patienten, die dem Lebensende nahe sind, einen gesetzlichen Anspruch haben.

Bisher wurden von den gesetzlichen…

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