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Schadenersatz minimieren

Autor: DN

Wird die Rate für den geleasten PKW nicht mehr gezahlt, kann das Autohaus den Leasingvertrag fristlos kündigen. Dann hat es Anspruch auf Schadenersatz, der sich aus dem Restwert der

 

geleasten Sache ergibt.

Der Restwert wird aber meist zu niedrig angesetzt, was eine höhere Schadenersatz-Zahlung bedeutet. Dieser Berechnungsweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Teuer kann es werden, wenn man seine Leasingraten beispielsweise für das Auto nicht mehr bezahlt. Denn wenn das Leasingunternehmen deswegen den Vertrag fristlos kündigt, muss der Verbraucher Schadenersatz zahlen. Der berechnet sich aus den abgezinsten restlichen Raten abzüglich des Restwerts. Das ist der Erlös, der noch für die geleaste Sache erzielt werden kann.

In den allgemeinen Vertragsbedingungen zogen die Firmen bei der Berechnung generell nur 90 Prozent des möglichen Kaufpreises von den Raten ab.…

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