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Schnelle Facharzttermine für alle? Juristisch fragwürdig!

Gesundheitspolitik Autor: RAin Angelika Habermehl

Die Große Koalition möchte, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminvergabestellen für Patienten einrichten. Ist innerhalb von vier Wochen kein niedergelassener Facharztverfügbar, kommt eine ambulante Behandlung im Krankenhaus in Betracht. Dieser Plan wirft etliche Rechtsfragen auf.

Alleine wegen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten bestehen verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der Abläufe, wie es die Politik plant. Die einzelnen Punkte hier im kurzen Überblick.

Therapiefreiheit: Die Therapiefreiheit des behandelnden Arztes meint nicht nur Methodenfreiheit, sondern auch Verordnungsfreiheit. Eine Termingarantie bei einem Facharzt ohne Prüfung der medizinischen Indikation greift in diese Behandlungshoheit ein. Die Entscheidung über medizinische Belange obliegt jedoch dem Arzt.


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