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Schneller in die Praxis mit EU-Zulassung

Autor: REI

Kollegen, die in der EU - z.B. in England - eine dreijährige Weiterbildung zum Practitioner absolviert haben, können sich jetzt in Deutschland als "Facharzt für Allgemeinmedizin" betätigen.

Diesen Vorteil gegenüber hier zu Lande in fünf Jahren fortgebildeten Hausärzten hat die Bundesärztekammer notgedrungen akzeptiert, damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren beigelegt werden kann. "EU kippt den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin", hatte der Internetdienst "Facharzt.de" - offizieller "Partner der GFB" - vergangene Woche gemeldet. Weil die auf dem Deutschen Ärztetag im Mai verabschiedete Muster-Weiterbildungsordnung zum künftigen Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin gegen EU-Regelungen verstoße und diese Bezeichnung unzulässig sei, habe die Bundesregierung auf Druck der EU einen "Rückzieher" gemacht; die Bundesländer hätten bereits beschlossen, in den…

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