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Schnüffeln Kassenangestellte in intimen Daten?

Frage von Dipl.-Med. Ulrich Janert,

 

praktischer Arzt,

 

Berlin:
Ich bekomme oft Anfragen der

 

Krankenkassen, die Fremdbefunde

 

(Epikrisen von Krankenhäusern,

 

Op.-Berichte usw.) anfordern. Die

 

AOK legt einen Umschlag bei mit

 

der Aufschrift "Zur Weiterleitung

 

an den MDK - nur vom MDK zu

 

öffnen". Ich habe aber gehört,

 

dass dies gar nicht eingehalten

 

wird, sondern die Umschläge doch

 

von nichtärztlichen Kassenmitarbeitern

 

geöffnet werden.

Antwort von Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,

Rechtsanwalt und Arzt,

München:
Anerkannt ist, dass nicht der

Medizinische Dienst, sondern die

Krankenkasse direkt beim behandelnden

Arzt um Zusendung der

Befunde bittet. In diesem Zusammenhang

hat der Bundesdatenschutzbeauftragte

im Rahmen einer

Anfrage im Jahr 2002 ausdrücklich

bestätigt, dass der Datenschutz

hier zu beachten ist. Aus

diesem Grund sollen Ärzte bei solchen

Anfragen die Kopien von Eigen- oder Fremdbefunden entweder

gleich direkt an den Medizinischen

Dienst oder in einem verschlossenen

Umschlag mit der Aufschrift

"Vertrauliche Arztsache -

zur Weiterleitung an den MDK" an

die Kasse senden.

Besonders wichtig ist der…

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