Schnüffeln Kassenangestellte in intimen Daten?
Antwort von Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Anerkannt ist, dass nicht der
Medizinische Dienst, sondern die
Krankenkasse direkt beim behandelnden
Arzt um Zusendung der
Befunde bittet. In diesem Zusammenhang
hat der Bundesdatenschutzbeauftragte
im Rahmen einer
Anfrage im Jahr 2002 ausdrücklich
bestätigt, dass der Datenschutz
hier zu beachten ist. Aus
diesem Grund sollen Ärzte bei solchen
Anfragen die Kopien von Eigen- oder Fremdbefunden entweder
gleich direkt an den Medizinischen
Dienst oder in einem verschlossenen
Umschlag mit der Aufschrift
"Vertrauliche Arztsache -
zur Weiterleitung an den MDK" an
die Kasse senden.
Besonders wichtig ist der…
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