Schon Betriebe betreuen?
Antwort von Udo H Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Betriebsärzte müssen fachkundig sein (§ 3 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)). Fachkundig sind Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" und der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Die von Ihnen angestrebte vorläufige Fachkunde würde Ihnen ermöglichen, auch schon vorher betriebsmedizinisch für ein Unternehmen tätig zu sein, das Ihren Antrag an die Landesärztekammer befürwortet.
Aber auch diese vorläufige Fachkunde erfordert neben dem theoretischen Kurs über Arbeitsmedizin, wovon sie den notwendigen Drittelanteil (ein Monat) bereits absolviert haben
» entweder 9 Monate fachbezogene betriebs- oder arbeitsmedizinische Weiterbildung…
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