Schutz beim Umzug
Ein Wohnungswechsel läuft in der Regel nicht von heute auf morgen ab. So kann es vorkommen, dass man vorübergehend im Besitz von zwei Wohnungen ist. Grundsätzlich gilt: Während der Phase eines Umzugs besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, sofern man innerhalb Deutschlands umzieht. Nach Beendigung des Umzugs, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, gilt der Versicherungsschutz dann nur noch für die neue Wohnung.
Durch den Wohnungswechsel verändern sich häufig auch die Risikoverhältnisse des Hausrats. Wer zum Beispiel in eine größere Wohnung umzieht, schafft sich meist auch mehr Gegenstände an; dann ist der Wert des Hausrats höher als die vereinbarte Versicherungssumme.
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