Schutzzonen für Nichtraucher
Die Nichtraucherbereiche in Speisegaststätten sollen in den kommenden drei Jahren schrittweise ausgeweitet werden. Behördliche Sanktionen drohen den Gaststätten allerdings nicht.
Die Vereinbarung gilt für alle Gaststätten von mehr als 75 Quadratmetern, in denen es mehr zu essen gibt als nur Salzstangen oder belegte Brötchen.
Darunter fallen zum Beispiel auch Kantinen, Eiscafés und Konditoreien. Nicht betroffen sind Stehimbisse oder Diskotheken. Die Nichtraucherbereiche sollen durch Schilder gleich am Eingang ausgewiesen werden. Caspers-Merk nannte die freiwillige Vereinbarung, die sich Österreich und die Niederlande zum Vorbild genommen habe, einen "Meilenstein". Sollte sie nicht umgesetzt…
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