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Selbst hinfahren oder Rettungsdienst alarmieren?

Autor: Prof. Dr. Dr. Ehlers

Wenn im Notfalldienst ein Patient akut gefährdet ist, ist es oft besser, gleich den Rettungsdienst zum Patienten zu schicken. Zumal, wenn der Kassenarzt gar nicht schnell genug vor Ort sein kann. Trotzdem wird häufig der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung erhoben. Müssen Sie also zusätzlich zum Rettungsdienst zum Patienten flitzen? Der Arzt und Jurist Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers beleuchtet die Situation.

Im Rahmen des Notfalldienstes werden solche Patienten versorgt, bei denen keine vitale Bedrohung vorliegt. Vielmehr geht es in diesen Fällen um akut entstehendes, lokalisiertes, pathologisches Geschehen ohne vitale Bedrohung, allerdings mit der Gefahr zusätzlicher Schädigungen. Diese Fälle sind dem Sicherstellungsauftrag der Vertragsärzte zuzuordnen.

Notfalldienst begrenzt
Hingegen bezieht sich die Versorgung durch den Rettungsdienst auf solche Fälle, in denen die vitalen Funktionen durch akute Erkrankungen, Traumen oder Vergiftungen ausgefallen, gestört oder bedroht sind. Die Versorgung dieser Fälle ist nach § 75 Abs. 1 S. 2 SGB V nicht mehr Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung,…

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