Selektivverträge sollen gestutzt werden
Die heutige Gliederung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsebene ist nicht mehr zeitgemäß, meint KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Er schlägt eine Einteilung in eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Grundversorgung, eine fall-/auftragsbezogene ambulante Spezialversorgung (auch durch Grundversorgungsärzte) und die stationäre Versorgung vor.
Ein Abstimmungsverfahren zwischen diesen Ebenen soll auch das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erprobte Zweitmeinungsverfahren bei Spezialpräparateverordnungen ersetzen, empfiehlt die KBV. Eine von der KV unterstützte Kommission für Vertragsärzte und Kliniken könnte einen gemeinsamen Arzneimittelkatalog erstellen.
Nur noch Indikationen und…
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