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Selektivvertrag – trotzdem der KV treu?

Autor: Klaus Schmidt

Die Alternative, entweder Kollektivvertrag oder Selektivvertrag, besteht für viele Hausärzte in der KV Bayerns gar nicht: Sie können auf das höhere Honorar im AOK-HzV-Vertrag nicht verzichten und sind deshalb dem 73b-Vertrag beigetreten, ohne gleichzeitig der KVB „Ade“ zu sagen. Das gilt auch für Mitglieder der KVB-Vertreterversammlung, die sich auf der letzten Sitzung Ende November gegen Polemik durch ihren Vorsitzenden Dr. Axel Munte wehrten, zum Sterben der KV beizutragen.

Die pauschale Kritik ist nicht berechtigt, stellte Dr. Bernd Simon, Vorsitzender des bayerischen Verbands der Kinder- und Jugendärzte, fest. Er selbst habe mit der AOK einen 73b-Vertrag für die Kinderärzte ausgehandelt, der sowohl Vereinbarungen über die Qualität als auch zur Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns enthalte. Dieser Vertrag werde von anderen KVen in Deutschland bereits als Blaupause für weitere 73b-Verträge angesehen.

Für die KV-Spitze bedeutet jeder Vertrag nach Paragrafen 73b oder 73c in jedem Falle Geldverlust. Der erste stellvertretende KV-Vorsitzende, Dr. Gabriel Schmidt, zeigte sich enttäuscht, dass die neue schwarz-gelbe Regierungskoalition keine…

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