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Sie haften sogar für den Urlaubsvertreter

Autor: reh

Ärzte haben ein Haftungsrisiko, das sie häufig unterschätzen. Da wird auf das gute Verhältnis zum Patienten vertraut und teilweise die Dokumentation vernachlässigt. Dinge, die den Arzt teuer zu stehen kommen können.

Patienten können nur Schadenersatz fordern, wenn der Arzt seine Pflicht verletzt hat, ein Behandlungsfehler auftritt und negative Folgen für den Patienten bestehen. Und wenn überhaupt ein Vertrag zwischen Arzt und Patient zustande gekommen ist.

Wer ist Vertragspartner?

Und hier taucht auch schon das erste Problem auf: Wer ist denn nun überhaupt Vertragspartner des Patienten? Im niedergelassenen Bereich ist es bei Einzelpraxen immer die Person des niedergelassenen Arztes, erklärte Dr. Alexandra Jorzig, Fachanwältin für Medizinrecht, auf dem Deutschen Ärztekongress 2006 in Berlin. Soweit noch logisch, doch der Niedergelassene bleibt selbst dann Vertragspartner des Patienten, wenn der Patient…

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