So klären Sie Ihre Patienten korrekt auf
Die Risikoaufklärung muss grundsätzlich im Gespräch zwischen Arzt und Patient erfolgen, sie lässt sich nicht an eine Helferin oder Krankenschwester delegieren. Auch die Aushändigung und Unterzeichnung von Merkblättern ersetzen nicht das Gespräch. Das betonte Rechtsanwalt Rudolf Günter von der Anwaltskanzlei Wartensleben, Stolberg, bei einer Fortbildungsveranstaltung in Düsseldorf.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, wirkt es auf den Richter überzeugend, wenn auf dem Aufklärungsbogen handschriftliche Ergänzungen des Arztes zu finden sind. Die müssen gar nicht zu den schwerwiegendsten Aspekten verfasst worden sein, ergänzte Fachanwalt Herbert
Wartensleben. Hauptsache, der Richter sieht: Aha, hier…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.