So klappt‘s im Sperrgebiet
<break-end />Die Anstellung eines Kinderarztes in einer Allgemeinarztpraxis ist jederzeit möglich, wenn das Gebiet für diese Arztgruppe (Pädiater) nicht zulassungsgesperrt ist. Ist der Bezirk gesperrt, gäbe es noch folgende Möglichkeit: Es könnte von einem abgabewilligen Pädiater dessen Praxis samt Zulassung gekauft werden und die Zulassung dann für Ihre Angestellte eingesetzt werden. Dazu müsste aber erstens ein abgabewilliger Arzt vorhanden und zweitens die Transaktion zu einem vertretbaren Preis möglich sein. Hier ist zu fragen, ob sich das rechnet, falls z.B. nur eine stundenweise Anstellung geplant ist. Andererseits erbringen Kinderärzte viele unbudgetierte Vorsorge- und Impfleistungen,...
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