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So klappt‘s im Sperrgebiet

Autor: Detmar Ahlgrimm

Seit Jahresbeginn können auch fachfremde Kollegen in Arztpraxen angestellt werden. Für Hausärzte bietet sich da besonders die Anstellung eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin an. Geringe notwendige Investitionen und die vielen budgetfreien Vorsorgen und Impfungen dieser Fachgruppe lassen die Beschäftigung eines Pädiaters lohnend erscheinen. Das könnte für die stundenweise Anstellung ein Klinik-Kollege sein oder eine Ärztin mit Kindern, die Teilzeit arbeiten möchte. Doch leider sind viele Gebiete für Kinderärzte zulassungsgesperrt – und ohne Zulassung keine Anstellung als Kassenarzt! Dieser Beitrag zeigt Wege für die Anstellung im Sperrgebiet, die natürlich auch für die Beschäftigung anderer Fachgruppen gangbar sind.

<break-end />Die Anstellung eines Kinderarztes in einer Allgemeinarztpraxis ist jederzeit möglich, wenn das Gebiet für diese Arztgruppe (Pädiater) nicht zulassungsgesperrt ist. Ist der Bezirk gesperrt, gäbe es noch folgende Möglichkeit: Es könnte von einem abgabewilligen Pädiater dessen Praxis samt Zulassung gekauft werden und die Zulassung dann für Ihre Angestellte eingesetzt werden. Dazu müsste aber erstens ein abgabewilliger Arzt vorhanden und zweitens die Transaktion zu einem vertretbaren Preis möglich sein. Hier ist zu fragen, ob sich das rechnet, falls z.B. nur eine stundenweise Anstellung geplant ist. Andererseits erbringen Kinderärzte viele unbudgetierte Vorsorge- und Impfleistungen,…

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