Anzeige

So kommen Sie doch zu Ihrem Honorar

Autor: reh, det

Das 10-minütige Gespräch nach der GOÄ-Nr. 3 bekommen Ärzte problemlos erstattet. Das lange Beratungsgespräch nach Nr. 34 wehren die PKVen hingegen häufig ab. Mit einem kleinen Trick kommen Sie aber doch an Ihr Honorar und stehen gar nicht so viel schlechter da.

Die Dauer des Gesprächs, also 20 Minuten Beratung zu einer Krankheit, ist nicht das Problem. Die Privaten Krankenkassen (PKVen) lehnen die GOÄ-Nr. 34 meist ab, weil die Diagnose angeblich keinen Bezug zu einer lebensbedrohenden Erkrankung zeigt. Im GOÄ-Text stehe allerdings, dass es sich um eine „nachhaltig lebensverändernde oder lebensbedrohende“ Erkrankung handeln müsse, erklärte Abrechnungsexperte Dr. Bernhard Kleinken von der PVS Consult in Köln auf dem diesjährigen MedCongress in Baden-Baden. „Nachhaltig lebensverändernd“ reiche demnach aus. Wie die Erkrankung sich für den einzelnen Patienten auswirke, sei stets von Arzt und Patient individuell zu ermitteln, die PKV könne nicht…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.