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So machen Sie Ihre Daten beweissicher

Autor: reh

Die EDV-gestützte Dokumentation und Archivierung von Behandlungsdaten ist bequem und oft Zeit sparend. Sie birgt aber auch Risiken: Im Streitfall gelten die EDV-Dokumente nur unter bestimmten Voraussetzungen als zulässiger Beweis.

„Kann man davon ausgehen, dass zumindest ein EDV-Spezialist – wenn es darauf ankommt – feststellen kann, ob eine Dokumentation zu dem Zeitpunkt stattgefunden hat, zu dem sie auch hätte erfolgen müssen, oder ob sie nachträglich durchgeführt worden ist?“, fragte kürzlich ein Kollege die Redaktion.

Besondere Vorkehrungen<ls />notwendig

Die Antwort lautet leider „Nein“, grundsätzlich davon ausgehen kann der Praxisinhaber derzeit noch nicht. Nur wenn die richtigen Vorkehrungen getroffen wurden, sind die elektronischen Dokumente auch beweiskräftige Dokumente.

Schon die Berufsordnung (BO) für Ärzte gibt klare Vorgaben für die elektronische Dokumentation in der Arztpraxis. So heißt es in §10 Abs.5 BO:…

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