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So meistern Sie locker GOÄ-Abrechnungsklippen

Autor: det

Für die reisemedizinische Beratung kommt die GOÄ-Nr. 3 infrage. Doch die darf nicht neben einer Impfziffer stehen. Hausarzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerhard Bawidamann verrät, wie er das Problem löst. Und zeigt, warum die Nr. 1 auch bei (nicht nur reisemedizinischen) Parallel-impfungen möglich ist.

Die Berechnungsverbote neben der Nr. 3 beziehen sich auf die jeweilige Sitzung. Zeitversetzt (auch am gleichen Tag) sind weitere Leistungen möglich. Dr. Bawidamann hat Impfstoffe für Auslandsreisen wie z.B. die gegen Hepatitis, Typhus, Cholera oder Tollwut normalerweise nicht in der Praxis vorrätig, sondern rezeptiert sie und lässt sie vom Reiselustigen in der Apotheke besorgen. Das mag manchen nicht „kundenfreundlich“ erscheinen, doch dem bayerischen Allgemeinarzt ist das Risiko einfach zu groß, dass teure Impfstoffe verderben könnten. Außerdem müssten sie ansonsten längere Zeit vorfinanziert werden.

Pfiffige Organisation

Damit hat sich auch das Abrechnungsproblem in Luft aufgelöst. Die…

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