So schlagen Sie dem Finanzamt ein Schnippchen
Eine einfache Variante, um die Betriebsausgaben zu erhöhen, ist die Anschaffung so genannter "geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)". Diese GWG müssen jedoch zum Anlagevermögen Ihrer Praxis gehören, abnutzbar sowie beweglich sein und dürfen einen Wert von 410 Euro nicht überschreiten. Zusätzlich müssen sie selbstständig nutzbar sein. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre GWGs im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe ansetzen. Und als GWG eignen sich z.B. Einrichtungsgegenstände, Software (so genannte Trivialprogramme), aber auch Instrumente eines Arztes. Es lohnt sich also nachzuschauen, ob Sie nicht vielleicht ohnehin noch einen neuen Schreibtischstuhl für den…
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