Anzeige

So überarbeiten Sie Ihre aktuelle Quartalsabrechnung gewinnbringend

Autor: det

Wie berichtet, haben sich wichtige EBM-Abrechnungsbestimmungen für Hausärzte rückwirkend zum 1. Juli geändert. Hier nun Tipps, wie Sie bei der unmittelbar bevorstehenden Quartalsab­rechnung am besten damit umgehen.

Besuche im Heim: Optimale Abrechnung sichern

Rückwirkend ist das Aufsuchen von Patienten im Altenheim als Besuch und nicht mehr als Visite abzurechnen. Für den Mitbesuch im Heim gilt nun die Nr. 01413. Dazu wurde deren Legende geändert: „Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z.B. Familie) und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. in Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal, 195 Punkte.“

Dies bedeutet, dass Sie rückwirkend ab Juli beim Routinebesuch im Heim für den ersten Patienten mehr Punkte bekommen (400 statt 220), für evtl. Mitbesuche aber weniger Punkte (195 statt 220) erhalten.

Was müssen Sie jetzt unternehmen? Zunächst einmal sollten…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.